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Mietvertrag

Die Schützenbruderschaft Hirschberg vertreten durch den Vorstand, (nachfolgend "Vermieterin" genannt) ist Trägerin und Eigentümerin der Schützenhalle in Hirschberg. Räume und Inventar werden an Vereine, Firmen und private Interessenten jederzeit vermietet, mit Ausnahme der Zeiten, in denen die Eigentümerin die Halle selbst nutzt.

§ 1
Der Mieter übernimmt das Mietobjekt in dem Zustand, in dem es sich befindet. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit des Mietobjektes sowie eine Haftung für Eignung des Mietobjektes für die Zwecke des Mieters wird von der Vermieterin nicht übernommen.

§ 2
Etwaige Genehmigungen oder Erlaubnisse von Behörden (z.B. Sperrzeiten) hat der Mieter selbst zu beantragen. Für Versicherungsschutz und Feuersicherheitswache während der Vermietung hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. Meldung der Veranstaltung an die GEMA ist ebenfalls Sache des Mieters. Sollten durch Nichtbeachten spätere Forderungen an die Vermieterin (seitens Behörde oder GEMA) gerichtet werden, haftet der Mieter. Anmeldungen sind zu richten an GEMA Dortmund, Südwall 17-19,
44137 Dortmund!

§ 3 
Dem Mieter ist nicht gestattet, irgendwelche Änderungen oder sonstige Beeinträchtigungen am Mietobjekt, seiner Einrichtung und dem Inventar vorzunehmen.

§ 4
Das Inventar darf nur mit Genehmigung des Hallenwartes außerhalb des Hallengeländes genutzt werden.

§ 5
Die Türen sind nach der Veranstaltung abzuschließen und die Heizung ist abzustellen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch offen stehen lassen von Fenstern und Türen, sowie durch den Umgang mit der Heizung, Wasser-, Elektro- und Gasleitung oder dergleichen entstehen.

§ 6
Verbrauchte Energie ( Strom, Wasser, Gas, Heizung) wird nach Angaben der eingebauten Zählwerke abgerechnet. Die Zähler müssen vor und nach einer Vermietung zusammen mit dem Hallenwart abgelesen werden. Diese Abrechnung gilt auch für Telefongespräche.

§7
Die Rückgabe des Mietobjektes und des Platzes hat in einem einwandfreien Zustand zu erfolgen. Diese Übergabe hat spätestens drei Tage nach der Veranstaltung an die Vermieterin zu erfolgen. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden, ist für jeden weiteren Tag eine zusätzliche Miete von 25,-- € zu zahlen.
Sollten bei der Übergabe der Halle Beanstandungen seitens der Vermieterin erfolgen, kann die Vermieterin eine fremde Person beauftragen, auf Kosten des Mieters die Halle bzw. die Räume wieder in den Urzustand zu versetzen (einschl. Außengelände), soweit der Mieter seiner Verpflichtung nach Satz 1 nicht nachkommt.


(§7a)
Sollte die Garderobe von der Vermieterin nicht pauschal verpachtet sein, ist der Mieter selbst verantwortlich.
In diesem Falle sind vom Mieter an die Vermieterin pro Garderobenmarke 0,15 € abzuführen.
Großveranstaltungen dürfen nur nach dem von der Stadt Warstein genehmigten Bestuhlungsplan der Schützenbruderschaft Hirschberg durchgeführt werden. Bei Abweichungen hat der Mieter selbst für die Genehmigung seines Bestuhlungsplanes bei der Stadt Warstein zu sorgen.

§ 8
Der Mieter haftet gegenüber der Vermieterin für alle Schäden, die an dem Mietobjekt, seiner Einrichtung 
und dem Inventar durch ihn oder sonstige Personen, die im Zusammenhang mit der Anmietung stehen, 
verursacht werden.
Soweit durch die Benutzung des Mietobjektes durch den Mieter Dritte oder deren Rechte beeinträchtigt 
werden, hat der Mieter die Vermieterin von allen Ansprüchen schadlos zu halten. 
Untervermietung oder -verpachtung durch den Mieter ist ohne Genehmigung der Vermieterin nicht
zulässig.
Da in der Vergangenheit die Tische durch schlagen mit Portionsfläschen div. Schnäpse beschädigt wurden, ist der Verkauf von Portionsfläschen in den Räumen der Schützenhalle verboten. Ausnahme hiervon sind Underberg und Kümmerling.

§ 9 
Der Abfall ist vom Mieter in die von der Vermieterin bereitgestellten 240l Abfallgefäße zu geben. Bei
größeren Veranstaltungen hat der Mieter selbst die Abfallentsorgung zu übernehmen. Die anfallenden 
Papier- und Glasabfälle dürfen nicht in die von der Vermieterin bereitgestellten Abfallgefäße gegeben 
werden und müssen vom Mieter selbst entsorgt werden. Ein Verbrennen des Abfalls auf dem
Mietgrundstück ist nicht gestattet. Jedes 240 l Abfallgefäß, in welchen sich Müll befindet wird berech-
net.
Für Feriengruppen wird ein Container auf Kosten der Träger von der Vermieterin bestellt.

§ 10
In dem Mietobjekt dürfen nur Biere der Warsteiner Brauerei zum Ausschank gelangen.
Des Weiteren dürfen Biere, sowie sämtliche Getränke ausnahmslos nur von folgenden Lieferanten
bezogen werden: Fa. Ferber, Allagen Tel. 02925/1896, Fa. Prinz, Belecke Tel.02902/71947, Fa. Maahs, Lippstadt Tel. 02941/12266,
Bei Zuwiderhandlungen haftet der Pächter für alle Regressansprüche, die Seitens der Warsteiner
Brauerei gegenüber der Vermieterin gestellt werden.
Ebenso ist dann eine nochmalige Anmietung der Schützenhalle für diesen Pächter ausgeschlossen


§ 11
Der Mieter verpflichtet sich durch seine Unterschrift, das Eigentum der Vermieterin mit aller Sorg-
falt zu nutzen und zu behandeln. Er erkennt die Bedingungen dieses Mietvertrages an. Der gesamte
Mietzins einschließlich Nebenkosten ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf ein
Konto der Vermieterin zu überweisen. Die Vermieterin kann eine Vorauszahlung auf den entstehen-
den Mietzins verlangen.

§ 12
Vertretern des Schützenvorstandes darf vor, während und nach der Veranstaltung vorübergehender
Eintritt nicht verwehrt werden.

§ 13
Die Hausordnung für das Mietobjekt ist Bestandteil dieses Mietvertrages. Sie hängt zur Durchsicht im Kassenraum aus . Auf Verlangen kann die Hausordnung zum Mietvertrag ausgehändigt werden.

§ 14 
Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig.

§ 15
Dieser Mietvertrag wird in 2-facher Form ausgefertigt, eine Ausfertigung erhält der Mieter, eine
Ausfertigung erhält die Vermieterin.

§ 16
Erfüllungsort ist Warstein-Hirschberg. Gerichtsstand ist Warstein.


Der Mietpreis beträgt €


An Nebenkosten werden in Rechnung gestellt:

Müllentsorgung Pauschal €Fussbodenreinigung pauschal €
Stromkosten je kW €Heizung pro Stunde €
Wasser/Kanal je m³ €Erdgas je m³ €
Telefongebühr pro Einheit € 


Zusätzlich der Verbrauch von Tischpapier, Toilettenpapier, Handtücher etc.