Eintragung ins Vereinsregister

Am 1.1.1900 wurde in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) anstelle des bis dahin geltenden Allgemeinen Preußischen Landrechts eingeführt. Diese blieb nicht ohne Einfluß auf die Hirschberger Schützenbruderschaft.
Eine außerordentliche Generalversammlung am 14. Juli 1901 genehmigte nach reiflicher Berathung der alten Statuten entsprechende, neu entworfene Satzungen"
Diese wurden dem königlichen Amtsgericht in Warstein zur Eintragung in das Vereinsregister eingereicht. Sie erfolgte am 27. Dezember 1901 und seit diesem Tage ist die Schützenbruderschaft ein eingetragener Verein.
Die neuen Statuten unterscheiden sich nicht wesentlich von denen des Jahres 1875, die in der Zwischenzeit in einigen Paragraphen geändert worden waren. Sie sind jedoch, was Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vorstandes, des Rendanten und der Generalversammlung betrifft, noch ausführlicher. Der Vorstand wird auf 5 Personen verkleinert, zu denen nun auch offiziell der ,zeitige' Stadtvorsteher zählt. Es ist das erste Mal, daß in den Satzungen auch das Amt der Königin festgeschrieben wird. Nicht mehr so ausführlich sind allerdings die Vorschriften über den Ablauf des eigentlichen Tanzfestes. Das Schützenfest findet aber nach wie vor am Pfingstmontag und -dienstag statt. Dies änderte sich erst mit dem Jahre 1904, in dem die Schützen am Pfingstsonntagnachmittag eine neue Fahne weihten, die sie dann anschließend in einem festlichen Umzug zur Halle geleiteten.
Seit diesem Tage veranstalteten die Schützen jährlich am Pfingstsonntag von 16 bis 21 Uhr einen Konzertnachmittag, der zur Tradition wurde, so daß die Hirschberger wieder, wie auch heute noch, an drei Tagen ihr Hochfest feiern durften.